Rauchmelder
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg ab 2015!
Im Dezember 2014 endet die Übergangsfrist. Alle Haushalte müssen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein! Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die Schlafräume und Rettungswege zur Haustür bzw. Wohnungstür ausgestattet sein müssen. Außerdem empfehlen wir Ihnen ein Rauchmelder-Modell, dessen Batterie 10 Jahre wartungsfrei hält und fest im Rauchmeldergehäuse verbaut ist. Nach 10 Jahren wird das Gerät durch ein Neues ausgetauscht.
Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 1/2013 als Testsieger den EiElectronics Ei650 ermittelt, welcher den o.g. Anforderungen entspricht. Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.
Technische Ausstattung und folgende Funktionen:
- Alarmlautstärke 85 dBA
- 10-Jahre-Lithiumbatterie
- Reduzierte Testlautstärke
- Automatische Selbstüberwachung
- Vds-zertifiziert nach DIN EN 14604
- 5 Jahre Garantie
- 10 Jahre Produktlebensdauer
- Edes Gerät in echtem Rauch getestet
Rauchmelder Ei170RF
Alarmierungsmodul für Hörgeschädigte
Verwendung: Das Alarmierungsmodul Ei170RF macht es Menschen mit Hörproblemen möglich, Alarme aufgrund von Wohnungsbränden wahrzunehmen. Löst ein mit dem Modul vernetzter Rauch, Hitze- oder Kohlenmonoxid-Warnmelder Alarm aus, beginnt das Stroboskoplicht zur optischen Alarmierung zu blitzen und das Rüttelkissen vibriert. Die Steuerkonsole wird über ein 230V-Netzteil mit wieder aufladbarem Notstrom-Akku betrieben.