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KfW Förderung in einbruchschützende Maßnahmen

Bundesministerien und KfW weiten Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen aus!

Mit Wirkung zum 21.März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Prozent der investierten Summe, die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 Euro.

Wir beraten Sie gerne über die Vorgehensweise.